Angelpark Regeln:


Das Tierschutzgesetz ist stets zu beachten. Folgende Gegenstände müssen mitgeführt werden: Kescher, Fischtöter, Messer und Kühlbehälter.

Jeder gefangene Fisch ist mit einem Unterkescher zu entnehmen und nach geltender Tierschlachtverordnung unverzüglich zu versorgen. Das bedeutet, der Fisch ist zuerst zu betäuben und zu töten, erst danach darf der Haken entfernt werden.

Gefangene Fische sind bis zum Verlassen des Geländes in geeigneten Behältern zu kühlen.

Anfüttern sowie das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten.

Das Hältern von Fischen in Setzkeschern ist untersagt.

Die Mindestmaße und Schonzeiten sind unbedingt einzuhalten.

Es dürfen keine maßigen Fische zurückgesetzt werden.

Das Reißen auf jegliche Art und Weise sowie das Keschern der Fische ist verboten und wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet.

Wir bitten die Angler, aufeinander Rücksicht zu nehmen und den Angelplatz sauber zu halten.

Mitgeführte Hunde sind an der Leine zu halten.

Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.

Betreten und Befahren des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

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